VEPTOS KAUFBEDINGUNGEN

Inkrafttreten: 1. Februar 2025

Diese Einkaufsbedingungen („Bedingungen“) regeln alle Bestellungen und Beschaffungsvorgänge zwischen MV5X Industries LLC dba Veptos, einem texanischen Unternehmen („Veptos“), und jedem Verkäufer, Hersteller oder Händler („Lieferant“). Diese Bedingungen gelten für alle von Veptos gekauften Komponenten, Materialien oder Waren, sofern nicht ausdrücklich durch eine separate, von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung etwas anderes vereinbart wurde.

1. Bestellungen & Annahme

1.1 Verbindliche Bestellungen. Alle Einkäufe bei Veptos müssen über eine schriftliche Bestellung („PO“) erfolgen, die von einem autorisierten Veptos-Vertreter ausgestellt wird. Mündliche Bestellungen sind nicht verbindlich.

1.2 Annahme. Der Lieferant bestätigt die Annahme der Bestellung innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich. Mit der Annahme der Bestellung erklärt er sich mit diesen Bedingungen in vollem Umfang einverstanden.

1.3 Widersprüchliche Bedingungen. Alle vom Lieferanten in Rechnungen, Angeboten oder Auftragsbestätigungen vorgeschlagenen Bedingungen, die diesen Bedingungen widersprechen oder sie ergänzen, sind ungültig, es sei denn, sie werden von Veptos ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

2. Preisgestaltung & Rechnungsstellung

2.1 Festpreise. Die in der Bestellung genannten oder akzeptierten Preise sind Festpreise und können ohne vorherige schriftliche Vereinbarung nicht erhöht werden.

2.2 Rechnungen. Der Lieferant hat korrekte Rechnungen unter Angabe der Veptos-Bestellnummer zu stellen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen mit dem Versand auszustellen, und die Zahlungsfrist beginnt mit dem Wareneingang.

2.3 Steuern und Gebühren. Die Preise beinhalten alle anfallenden Abgaben, Gebühren, Tarife und Steuern, mit Ausnahme von Umsatz- oder Nutzungssteuern, zu deren Zahlung Veptos gesetzlich verpflichtet ist.

3. Lieferung, Verpackung & Inspektion

3.1 Pünktliche Lieferung. Lieferanten müssen die Ware bis zum im Auftrag angegebenen Liefertermin liefern. Verspätete Lieferungen können zur Stornierung, Ablehnung oder Verzugsgebühr führen.

3.2 Verpackung. Alle Waren müssen transportsicher verpackt werden. Lieferanten haben alle geltenden Transport-, Sicherheits- und Zollbestimmungen einzuhalten.

3.3 Eigentum und Gefahrübergang. Eigentum und Verlustrisiko verbleiben beim Lieferanten, bis die Ware von Veptos am angegebenen Bestimmungsort empfangen, geprüft und abgenommen wurde.

3.4 Prüfung. Veptos behält sich das Recht vor, alle Waren nach Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen. Die Annahme der Ware stellt keinen Verzicht auf das Recht dar, mangelhafte oder nicht vertragsgemäße Artikel später zurückzuweisen.

4. Qualitätsstandards & Ablehnung

4.1 Konformität. Der Lieferant sichert zu, dass alle Waren:

  • Die in der Bestellung oder den technischen Dokumenten aufgeführten Spezifikationen und Normen müssen eingehalten werden.

  • Sind frei von Material- und Verarbeitungsfehlern

  • Sind für den vorgesehenen Zweck geeignet

  • Es handelt sich um Neuware, nicht um generalüberholte Ware, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.2 Ablehnung. Veptos kann mangelhafte, beschädigte, ersetzte oder nicht konforme Waren auf Kosten des Lieferanten ablehnen, einschließlich der Kosten für Rückversand und aller Kosten für Nachbearbeitung, Inspektion oder Verzögerung.

5. Garantien

Der Lieferant garantiert ausdrücklich Folgendes:

  • Alle gelieferten Waren müssen für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ab Lieferdatum frei von Mängeln sein, die bei normalem Gebrauch auftreten.

  • Der Lieferant ist uneingeschränkter Eigentümer der Ware, die Ware ist frei von Pfandrechten oder Belastungen.

  • Durch den Verkauf oder die Verwendung der Waren werden keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.

Durch den Verkauf oder die Verwendung der Waren werden keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.

6. Verspätungen, Ersatzfahrten und Stornierungen

6.1 Benachrichtigung bei Lieferverzögerungen. Lieferanten müssen Veptos unverzüglich benachrichtigen, sobald sie von einer tatsächlichen oder zu erwartenden Lieferverzögerung erfahren.

6.2 Austausch. Der Austausch von Teilen, Materialien oder Komponenten ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

6.3 Stornierung. Veptos kann jede Bestellung ganz oder teilweise stornieren:

  • Aus wichtigem Grund (z. B. Nichtlieferung, Gewährleistungsverletzung)

  • Aus praktischen Gründen (nach schriftlicher Mitteilung)

Durch den Verkauf oder die Verwendung der Waren werden keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.

7. Geistiges Eigentum & Werkzeuge

7.1 Konstruktionen & Zeichnungen. Sämtliche Spezifikationen, CAD-Dateien, Baupläne oder Anweisungen, die von Veptos bereitgestellt werden, bleiben ausschließliches Eigentum von Veptos und dürfen nicht über den Rahmen dieser Bestellung hinaus weitergegeben oder verwendet werden.

7.2 Sonderanfertigungen von Werkzeugen. Von Veptos bezahlte oder erstattete Werkzeuge bleiben Eigentum von Veptos und sind auf Verlangen zurückzugeben.

7.3 Kein Reverse Engineering. Der Lieferant darf Veptos-Teile, -Konstruktionen oder -Baugruppen weder nachbauen noch für Dritte verwenden.

8. Vertraulichkeit

Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche Daten, Kommunikationen und Entwürfe von Veptos vertraulich zu behandeln und diese Informationen ausschließlich zur Erfüllung der Bestellung zu verwenden oder offenzulegen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen.

9. Einhaltung der Gesetze

Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Bestimmungen:

  • Alle anwendbaren lokalen, bundesstaatlichen und nationalen Gesetze

  • US-Exportkontroll- und Antikorruptionsbestimmungen

  • Umwelt- und Arbeitsgesetze, einschließlich der Vermeidung von Konfliktmineralien und Kinderarbeit

10. Entschädigung

Der Lieferant verpflichtet sich, Veptos von jeglichen Verlusten, Schäden, Kosten oder Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus Folgendem ergeben:

  • Mangelhafte oder nicht vertragsgemäße Waren

  • Verletzungen oder Sachschäden, die durch Waren des Lieferanten verursacht werden

  • mutmaßliche Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht des US-Bundesstaates Texas, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten sind die staatlichen oder Bundesgerichte im Bowie County, Texas.

12. Verschiedenes

Der Lieferant verpflichtet sich, Veptos von jeglichen Verlusten, Schäden, Kosten oder Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus Folgendem ergeben:

  • 12.1 Abtretung. Lieferanten dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von Veptos keinen Teil der Bestellung abtreten oder untervergeben.

  • 12.2 Kein Verzicht. Das Versäumnis von Veptos, eine Bestimmung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dar.

  • 12.3 Vollständige Vereinbarung. Diese Bedingungen und die entsprechende Bestellung stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar.