VEPTOS VERKAUFSBEDINGUNGEN

Inkrafttreten: 1. Februar 2025

Diese Verkaufsbedingungen („Bedingungen“) regeln alle Produktverkäufe der MV5X Industries LLC dba Veptos, einer texanischen Gesellschaft („Veptos“, „wir“ oder „uns“) an den Käufer („Kunde“ oder „Sie“). Diese Bedingungen gelten für alle Fahrzeugsysteme, Komponenten und zugehörigen Waren („Produkt(e)“), die von Veptos verkauft werden, sofern in einem unterzeichneten Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Mit der Bestellung oder der Annahme der Lieferung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.

1. Verkaufsumfang

1.1 Art des Produkts. Veptos ist auf die Modernisierung und taktische Aufwertung älterer Fahrzeugplattformen spezialisiert. Zu diesen Produkten gehören unter anderem:

  • Modifizierte, gepanzerte oder verbesserte Fahrzeuge

  • Fahrzeugbausätze oder rollendes Chassis

  • Integrierte taktische Systeme oder Teile

1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Produkte für Verteidigungs-, taktische, Regierungs- oder Offroad-Einsätze konzipiert sind und möglicherweise nicht in allen Rechtsordnungen straßenzugelassen sind.

2. Angebote, Bestellungen & Anzahlungen

2.1 Gültigkeit des Angebots. Sofern nicht anders angegeben, sind Angebote 30 Tage gültig. Veptos behält sich das Recht vor, die Preise aufgrund von Materialkostenänderungen, technischen Anpassungen oder Verfügbarkeitsänderungen zu ändern.

2.2 Anzahlungen. Für alle Bestellungen ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von mindestens 30 % des Gesamtvertragspreises erforderlich, um die Produktion zu starten. Bei Sonderanfertigungen können höhere Anzahlungen anfallen.

2.3 Auftragsbestätigung. Bestellungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch Veptos verbindlich. Die Produktion beginnt erst nach Eingang der Anzahlung und schriftlicher Freigabe des Designs.

3. Verlustrisiko & Annahme

3.1 Verlustrisiko / Eigentumsübergang: Derzeit ist dieser an die Annahme gekoppelt. Erwägen Sie die Einführung einer Lager-/Abholbedingung (das Risiko geht auf den Kunden über, sobald das Produkt „angeliefert“/bereitgestellt wird, falls der Kunde die Annahme verzögert).

3.2 Inspektion und Abnahme
Der Kunde
hat das Produkt unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und darf es nur dann ablehnen, wenn es:

  • (a) wesentlich von den vereinbarten Spezifikationen abweicht, oder

  • b) hat sichtbare Transportschäden erlitten, die es funktionsunfähig machen.

Der Kunde muss jede Beanstandung innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung schriftlich unter Angabe aller Einzelheiten mitteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht innerhalb dieser Frist, gilt das Produkt als endgültig angenommen.

Im Falle einer berechtigten Ablehnung hat Veptos das ausschließliche Recht, nach eigenem Ermessen:

  • (i) das nicht konforme Produkt reparieren,

  • (ii) es durch ein entsprechendes Produkt ersetzen, oder

  • (iii) Rückerstattung des auf den zurückgewiesenen Artikel entfallenden Teils des Kaufpreises.

Mit der Annahme – sei es ausdrücklich oder durch Ablauf der Prüffrist – gehen Eigentum und Verlustrisiko auf den Kunden über, und das Produkt gilt als gemäß diesem Vertrag geliefert.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Fälligkeit der vollständigen Zahlung. Die Restzahlung ist vor der Auslieferung des Produkts fällig, sofern nicht schriftlich ein anderer Zahlungsplan vereinbart wurde.

4.2 Bei Zahlungsverzug wird ein „niedrigerer Betrag von 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag“ hinzugerechnet (um Wucherstreitigkeiten zu vermeiden).

4.3 Keine Aufrechnung. Der Kunde darf Zahlungen nicht aufgrund von Streitigkeiten, Verzögerungen oder Ansprüchen zurückhalten, es sei denn, diese wurden zuvor gerichtlich geklärt.

4.4 Zahlungsverzug. Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn er: (a) einen fälligen Betrag nicht zahlt und dieser Zahlungsverzug fünf (5) Tage nach schriftlicher Mahnung andauert; (b) die angeforderte angemessene Zahlungssicherheit nicht leistet; (c) zahlungsunfähig wird, ein Insolvenz- oder Konkursverfahren gegen ihn einleitet (oder ein solches gegen ihn eingeleitet wird) oder eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt; (d) eine wesentliche Verpflichtung aus diesen Bedingungen verletzt (einschließlich der Einhaltung von Export-/Endverwendungsbestimmungen); oder (e) die Annahme der Lieferung oder Abholung verweigert, nachdem das Produkt versandbereit ist.

4.5 Rechtsbehelfe. Im Falle des Zahlungsverzugs kann Veptos zusätzlich zu allen anderen gesetzlichen oder billigkeitsrechtlichen Rechten und Rechtsbehelfen Folgendes tun:
(i) die Arbeit aussetzen oder beenden;
(ii) die Lieferung, die Zustellung, die Dokumentation, die Eigentumsübertragung, die Schlüssel, die Zugangsdaten oder die Software-Entsperrungen zurückzuhalten;
(iii) Vorauszahlungen oder zusätzliche Sicherheiten für anstehende oder zukünftige Aufträge zu verlangen;
(iv) alle unbezahlten Beträge (einschließlich der Beträge für unfertige Erzeugnisse und zugesagte Materialien) sofort fällig und zahlbar zu erklären;
(v) angemessene Lager-, Bearbeitungs- und Versicherungsgebühren für Produkte zu erheben, die nicht angenommen oder abgeholt werden, wenn sie bereit sind; und
(vi) Inkasso betreiben.

4.6 Inkassokosten. Der Kunde erstattet Veptos alle angemessenen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Einzug überfälliger Beträge entstehen, einschließlich Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gebühren des Inkassobüros.

5. Garantien

5.1 Eingeschränkte Gewährleistung. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gewährleistet Veptos, dass seine Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind für:

  • 6 Monate oder 3.000 Kilometer, je nachdem, was zuerst eintritt.

  • Gilt nur für den ursprünglichen Käufer

5.2 Ausnahmen. Die Garantie deckt Folgendes nicht ab:

  • Normale Abnutzung

  • Schäden durch Missbrauch, unsachgemäße Wartung oder Unfälle

  • Reparaturen oder unautorisierte Änderungen durch Dritte

  • Verbrauchsmaterialien, Glas, Reifen, Flüssigkeiten, Bremsbeläge und ähnliche Komponenten

6. Rückgabe, Reparatur und Support

6.1 Endgültiger Verkauf. Alle Produkte werden auftragsbezogen gefertigt und sind vom Umtausch ausgeschlossen, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Rahmen der beschränkten Garantiebestimmungen für Reparaturen vorgesehen ist.

6.2 Reparaturanfragen. Veptos kann nach eigenem Ermessen während der Garantiezeit die Reparatur oder den Austausch defekter Teile anbieten. Der Kunde muss defekte Komponenten auf eigene Kosten zurücksenden.

6.3 Erweiterter Support. Support und Upgrades nach Ablauf der Garantie können im Rahmen eines separaten Servicevertrags bezogen werden.

7. Nutzung und Einhaltung

7.1 Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass das Produkt vorschriftsmäßig verwendet wird:

  • In Übereinstimmung mit lokalen, bundesstaatlichen, föderalen oder internationalen Gesetzen

  • In einer Umgebung, die aufgrund ihrer taktischen oder gepanzerten Natur rechtlich zulässig ist

7.2 Keine Garantie für die Straßenzulassung. Veptos übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Produkt für den zivilen Straßenverkehr zugelassen ist, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich bestätigt.

7.3 Risikoübernahme. Der Kunde übernimmt alle Risiken, die mit dem Betrieb, dem Einsatz oder der Lagerung des Produkts verbunden sind.

8. Geistiges Eigentum

8.1 Keine Übertragung von geistigem Eigentum. Sämtliches geistiges Eigentum von Veptos – Konstruktionszeichnungen, Designdateien, Software, Fahrzeugarchitektur, Markenrechte – bleibt alleiniges Eigentum von Veptos.

8.2 Lizenz. Der Kunde erhält eine beschränkte, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der im Produkt eingebetteten Software oder digitalen Systeme ausschließlich für den betrieblichen Gebrauch.

8.3 Kein Reverse Engineering. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung keine Komponente zerlegen, nachbauen oder zurückentwickeln.

9. Exportkonformität

9.1 Gesetzliche Bestimmungen. Der Kunde stimmt Folgendem zu:

  • Alle geltenden US-Exportkontrollgesetze sind einzuhalten.

  • Der Weiterverkauf oder die Weitergabe der Produkte an eingeschränkte Länder oder Organisationen ist zu vermeiden.

9.2 Endbenutzerzertifizierung. Veptos benötigt vor der Auslieferung unterzeichnete Endbenutzererklärungen oder Exportlizenzen.

10. Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig:

  • Die Gesamthaftung von Veptos ist auf den für das betreffende Produkt gezahlten Betrag beschränkt.

  • Veptos haftet nicht für:

  • Geschäfts- oder Gewinnverluste

  • Personenschäden, Todesfälle oder Sachschäden, die durch Missbrauch oder taktischen Einsatz entstehen

  • Verzögerungen, die durch Dritte, Krieg, Embargo, Arbeitskonflikte oder Lieferkettenprobleme verursacht werden

Diese Einschränkung gilt auch dann, wenn Veptos auf mögliche Schäden hingewiesen wurde.

11. Höhere Gewalt

Veptos haftet nicht für Verzögerungen, Nichterfüllung oder Lieferausfälle, die durch Folgendes verursacht werden:

  • Naturkatastrophen

  • Krieg, Terrorismus oder innere Unruhen

  • Import-/Exportbeschränkungen

  • Materialengpässe oder Transportausfälle

  • Pandemien oder Naturkatastrophen

12. Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Entwürfe, Spezifikationen, Preisinformationen und Kommunikationen von Veptos vertraulich zu behandeln und diese ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht des US-Bundesstaates Texas, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte des Bowie County, Texas, ob staatlich oder bundesstaatlich.

14. Vollständige Vereinbarung

Diese Bedingungen bilden zusammen mit jedem unterzeichneten Bestellformular oder Vertrag die gesamte Vereinbarung zwischen Veptos und dem Kunden. Mündliche Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

15. Überleben

Die Abschnitte über Gewährleistung, Haftung, geistiges Eigentum, Einhaltung von Vorschriften und Vertraulichkeit bleiben auch nach Lieferung, Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags gültig.